Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
26.08.2014

Rauchen auf dem Balkon kann nicht verboten werden!

Es kann einen Wohnungsmieter grundsätzlich das Rauchen auf dem Balkon zu bestimmten Tageszeiten nicht verboten werden. Ein diesbezüglicher Anspruch anderer Mieter besteht nicht, da mietvertraglich erlaubtes Rauchen vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht und von der Freiheit der privaten Lebensführung ...