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01.08.2014
Rauchen auf dem Balkon kann einschränkbar sein!
Grundsätzlich ist das Rauchen Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 GG. Dennoch ist anerkannt, dass das Rauchen nicht uneingeschränkt zulässig ist, wie sich zum Beispiel bereits aus dem Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (HessNRSG) ergibt. ...