Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2014

Rauchen auf dem Balkon kann einschränkbar sein!

Grundsätzlich ist das Rauchen Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 GG. Dennoch ist anerkannt, dass das Rauchen nicht uneingeschränkt zulässig ist, wie sich zum Beispiel bereits aus dem Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (HessNRSG) ergibt. ...