Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2014

Rattenbefall als Sachmangel eines Wohnmobils

DDer Befall eines Wohnmobils mit Ungeziefer (hier: Ratten) stellt jedenfalls dann einen Sachmangel gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, wenn das Ungeziefer die Substanz der Sache angreift oder die Gefahr des ...