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02.05.2014
Rattenbefall als Sachmangel eines Wohnmobils
DDer Befall eines Wohnmobils mit Ungeziefer (hier: Ratten) stellt jedenfalls dann einen Sachmangel gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, wenn das Ungeziefer die Substanz der Sache angreift oder die Gefahr des ...