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08.11.2013
Ratten- und Schlangenhaltung und das Verbot der WEG
Die Haltung von Schlangen und Ratten in einer Eigentumswohnung kann wirksam durch Mehrheitsbeschluss der WEG untersagt werden, da dies keinen ordnungsgemäßen Gebrauch des Sondereigentums darstellt. Konkret ging es um 11 Schlagen mit bis zu zwei Meter Länge und gut 100 Ratten ...