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10.09.2013
Rankgitter an der Balkonseitenwand muss nicht beseitigt werden
Hat ein Mieter an der Balkonseitenwand ein Rankgitter angebracht, so kann der Vermieter weder dessen Beseitigung verlangen, noch die Anbringung von seiner Zustimmung abhängig machen, da es sich hier um einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache handelt. Schließlich hat der Mieter das Recht, ...