Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
14.11.2013

Randalierender Mieter - Kündigung

Einem Mieter, der das Eigentum des Vermieters beschädigt, kann ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden. Im konkreten Fall hatte die Mieterin nächstens Steine aus der Terrasse einer Mitmieterin gerissen und diese gegen die mit Rollläden verschlossene Fenster geworfen ...