Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2012

Radler müssen beim Überqueren von Straßen vorsichtig sein!

Hat sich ein Radfahrer, der eine vorfahrtsberechtigte Straße überqueren will, nicht vergewissert, ob ein bevorrechtigtes Fahrzeug naht, so haftet der Radler im Kollisionsfall alleine. Es ist dann ...