Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.06.2016

Rache-E-Mail vom Mieter kann zur fristlosen Kündigung berechtigen!

Das Offenlegen intimer Details zwischen einer Mieterin und dem Vermieter gegenüber der Ehefrau des Vermieters kann die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen. ...