Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2014

Rückwirkende Korrektur der Bestellungsentscheidung

Die nachträgliche rückwirkende Feststellung, dass der Betreuer die Betreuung berufsmäßig führt, ist auch dann unzulässig, wenn bei der Bestellung des Betreuers die Feststellung versehentlich unterblieben ist. ...