Artikel
02.05.2014
Rückwirkende Korrektur der Bestellungsentscheidung
Die nachträgliche rückwirkende Feststellung, dass der Betreuer die Betreuung berufsmäßig führt, ist auch dann unzulässig, wenn bei der Bestellung des Betreuers die Feststellung versehentlich unterblieben ist. ...