Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.12.2014

Rücknahme der Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis

Im vorliegenden Fall war die Umschreibung der tschechischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis war rechtswidrig, da die Umschreibungsvoraussetzungen nicht gegeben waren. Denn die am 24. Oktober 2012 durchgeführte Umschreibung erfolgte unter Verstoß gegen § 30 Abs. 1 FeV. Voraussetzung ...