Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.07.2012

Rücknahme der Kündigung?

Die Kündigung ist eine sog. einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Durch diese wird, wenn sie wirksam ist, das Arbeitsverhältnis beendet. Eine einseitige Rücknahme der Kündigungserklärung durch den Kündigenden ist nicht mehr ...