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03.06.2013
Rückforderung von Zuwendungen für einen Betreuungsverein
Es ist unzulässig, eine Zuwendung für einen Betreuungsverein wegen zweckfremder Verwendung gewährter Fördergelder zurückzufordern, wenn der Betreuungsverein darlegt, dass er die geförderten Maßnahmen auch durchgeführt hat. Ebenfalls unzulässig ist die Prüfung der Verwendung ...