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01.04.2016
Rückforderung von Weiterbildungskosten - unangemessene Benachteiligung
Musste sich ein Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Fortbildungskosten vertraglich verpflichten, so stellt dies eine unangemessene Benachteiligung dar, wenn die zu leistende Rückzahlung das monatliche Brutto-Einkommen um ein Vielfaches übersteigt ...