Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.03.2013

Rückflug von 16:00 auf 0:55 Uhr vorverlegt - Minderung

Im vorliegenden Fall wurde der Rückflug eines Reisenden von von ursprünglich 16.00 Uhr auf 00.55 Uhr vorverlegt. Bei Flugzeitabweichungen von mehr als drei Stunden ist dann zu berücksichtigen, dass diese nicht mehr durch den, ...