Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.03.2012

Rückbeförderung von Passagieren bei höherer Gewalt

Zunächst einmal gilt, dass der Veranstalter dazu verpflichtet ist, Passagiere, deren Rückbeförderung wegen höherer Gewalt nicht möglich war, schnellstmöglicht zurückzubefördern, sobald die höhere Gewalt entfällt. Schließlich besteht die ...