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01.03.2012
Rückbeförderung von Passagieren bei höherer Gewalt
Zunächst einmal gilt, dass der Veranstalter dazu verpflichtet ist, Passagiere, deren Rückbeförderung wegen höherer Gewalt nicht möglich war, schnellstmöglicht zurückzubefördern, sobald die höhere Gewalt entfällt. Schließlich besteht die ...