Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.09.2013

Räumung und Herausgabe der (Ehe-)Wohnung

Die Vollstreckung einer Entscheidung des Familiengerichts zur Räumung und Herausgabe der (Ehe-)Wohnung richtet sich nach der ZPO. Durch die Verweisung des § 95 FamFG ist die Möglichkeit für den Schuldner eröffnet, Vollstreckungsschutz nach § 765 a ZPO zu suchen. Über ...