Artikel
02.02.2016
Räumlicher Zusammenhang bei Unfallflucht
Beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort genügt für das tatbestandsmässiges Entfernen bereits eine Absetzbewegung derart, dass der räumliche Zusammenhang zwischen dem Beteiligten und dem Unfallort aufgehoben und seine Verbindung mit dem Unfall nicht mehr ...