Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
10.03.2017

Qualifikation eines Sachverständigen in einer Betreuungssache

Gemäß § 280 Abs. 1 Satz 2 FamFG soll der - in einem Betreuungsverfahren mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragte - Sachverständige Arzt für Psychiatrie oder Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie sein. Ergibt sich die ...