Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2013

Qualifikation des Sachverständigen im Betreuungsverfahren

Gemäß § 280 Abs. 1 Satz 2 FamFG soll der in einem Betreuungsverfahren mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragte Sachverständige Arzt für Psychiatrie oder Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie sein. Ergibt sich die Qualifikation nicht ohne Weiteres aus der ...