Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
11.06.2014

Putztücher als Fußmatte - Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht

Das Auslegen eines handelsüblichen Putzlappens als Schmutzabstreifbehelf in Hausfluren und Treppenhäusern ist trotz der Üblichkeit und Erkennbarkeit dieser Handhabung ein Verstoß gegen Verkehrssicherungspflicht, weil von diesen Tüchern eine hohe Rutschgefahr ausgeht. ...