Artikel
11.06.2014
Putztücher als Fußmatte - Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht
Das Auslegen eines handelsüblichen Putzlappens als Schmutzabstreifbehelf in Hausfluren und Treppenhäusern ist trotz der Üblichkeit und Erkennbarkeit dieser Handhabung ein Verstoß gegen Verkehrssicherungspflicht, weil von diesen Tüchern eine hohe Rutschgefahr ausgeht. ...