Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.05.2015

Putzschäden, Graffiti und Abnutzungen sind nicht zwingend ein schlechter Instandhaltungszustand

Kleinere Putzschäden, Graffiti und Abnutzungen am und im Gebäude stellen keine Minderung des Wohngebiets dar, es liegt somit auch kein schlechter Instandhaltungszustand vor. Mieter können daher mit diesem Argument auch kein Mieterhöhungsverlangen zurückweisen. ...