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07.10.2014
Puff im Gewerbegebiet ist nicht rücksichtslos!
Streitgegenstand des Verfahrens sind Räumlichkeiten in einem als Wohnhaus genehmigten Gebäude im unbeplanten Gebiet. Das Anwesen wird spätestens seit Juli 1997 auch zu Prostitutionszwecken genutzt. Die Klägerin betreibt dort einen FKK-Sauna-Club. Eine baurechtliche Genehmigung für diese Umnutzung liegt nicht vor. ...