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24.09.2012
Psilocybinhaltige Pilze geschluckt - Fahrerlaubnis weg!
Gem. § 46 I S.2 FeV erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis insb. dann als ungeeignet zum Führen von Kfz, wenn Kenntnisse oder Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 zur FeV vorliegen. Das ist nach der vorliegend einschlägigen ...