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01.07.2013
Prozessunfähiger Kläger und die Bestellung eines besonderen Vertreters
Von der Bestellung eines besonderen Vertreters kann im Ausnahmefall abgesehen werden, wenn unter Anlegung eines strengen Maßstabs das Rechtsmittel eines Prozessunfähigen offensichtlich haltlos ist. Im vorliegenden Fall war dies anzunehmen, ...