Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
25.01.2017

Prognoserisikos bei 130%-Grenze

Nach § 249 BGB hat der Schädiger den entstandenen Schaden zu ersetzen. Er hat dabei denjenigen Zustand wiederherzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB kann der ...