Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2011

Private Trunkenheitsfahrt kann den Job kosten!

Sofern ein Berufskraftfahrer bei einer privaten Autofahrt mit 1,36 Promille erwischt wurde, kann dies auch den Arbeitsplatz kosten. Mithin ist sogar mit der fristlosen Kündigung zu rechnen, weil durch den Verlust der Fahrerlaubnis ...