Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
26.03.2012

Private Emails auf dem Arbeitsplatzrechner - darf der Arbeitgeber mitlesen?

Sofern Arbeitnehmer auf dem Arbeitsplatzrechner eingehende Emails im Posteingang und ausgehende Emails im Postausgang lassen, so unterliegt der Zugriff des Arbeitgebers auf diese Daten nicht dem Fernmeldegeheimnis. Daher ist der Vorgesetzte auch dann berechtigt, ...