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14.10.2013
Preisempfehlungs-Aufschläge und Verbringungskosten nach Unfall
Ein Unfallgeschädigter kann keine Erstattung von Aufschlägen auf die unverbindliche Preisempfehlung (UPE) der Hersteller und von Verbringungskosten verlangen, wenn der Geschädigte das Fahrzeug selber wieder instandsetzt. Denn Verbringungskosten werden nur von solchen ...