Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
14.10.2013

Preisempfehlungs-Aufschläge und Verbringungskosten nach Unfall

Ein Unfallgeschädigter kann keine Erstattung von Aufschlägen auf die unverbindliche Preisempfehlung (UPE) der Hersteller und von Verbringungskosten verlangen, wenn der Geschädigte das Fahrzeug selber wieder instandsetzt. Denn Verbringungskosten werden nur von solchen ...