Artikel
06.11.2012
Preisanpassungsklausel ohne Vertragslösungsmöglichkeit
Die inkriminierte Klausel regelt kurzfristige Preiserhöhungen im Sinne des § 309 Ziffer 1 BGB und ist damit unwirksam. Dort ist eine grundsätzliche Risikoverteilung zwischen den Kunden und dem Dienstleister/Warenlieferanten getroffen worden. Dass eine Bindung für den Zeitraum von 4 Monaten ...