Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
21.07.2017

Prüfung der Betriebskostenabrechnung - kein Vergleich mit den Vorjahren!

Da eine Betriebskostenabrechnung aus sich heraus schlüssig ist, kann diese auch ohne Berücksichtigung des Verbrauchs der Vorjahre geprüft werden. Im Übrigen hat der Mieter jederzeit ein Einsichtnahmerecht in die zugrunde liegenden Belege, ...