Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
09.03.2017

Positives, ironisches Zeugnis muss korrigiert werden!

Haben die Parteien im Vergleich im Zusammenhang mit der Zeugniserteilung vereinbart, dass der Arbeitnehmer ein Vorschlagsrecht hat, von dem Arbeitgeber nur aus wichtigem Grund abweichen darf, haben sie zulässigerweise die Formulierungshoheit auf den ...