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01.02.2016
Politische Unruhen und die Annullierung
Bei politischen Unruhen (vorliegend: in Ägypten) ist eine Fluggesellschaft dazu berechtigt, Flüge zu annullieren oder zusammenzulegen. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Rückflüge aus dem Land theoretisch ausführbar blieben oder nicht. Es liegt ...