Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.02.2016

Politische Unruhen und die Annullierung

Bei politischen Unruhen (vorliegend: in Ägypten) ist eine Fluggesellschaft dazu berechtigt, Flüge zu annullieren oder zusammenzulegen. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Rückflüge aus dem Land theoretisch ausführbar blieben oder nicht. Es liegt ...