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18.09.2014
Pocket-Bike ist kein Spielzeug!
Ein sogenanntes Pocketbike stellt - in Abgrenzung zum motorbetriebenen Spielzeug - wegen seiner bauartbedingten Bestimmung zum Personenbeförderung ein Kraftfahrzeug im Sinne des § 2 Nr. 1 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) dar. Damit unterliegt der Fahrer eines solchen Gefährts, sofern ...