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06.12.2013
Pkw-Kollision an Fahrbahnengstelle – beiderseitiger Verstoß gegen Rücksichtnahmepflichten
Die Klägerin befuhr mit ihrem Pkw die Kurpfalzstraße in Wiesloch. Auf der rechten Straßenseite standen parkende Fahrzeuge, weshalb die Klägerin die linke Straßenseite mitbenutzen musste, so dass der Gegenverkehr die Straße nicht mehr gleichzeitig passieren konnte. Die Unfallgegenerin kam ihr auf ...