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27.10.2011
Pirates of the Caribbean in Chemnitz - Die Entscheidung
Das anbringen einer Kinderpiratenflagge (die Tochter der Mieterin mochte den Film Pirates of the Caribbean) als Sichtschutz für ein Fenster ist zulässig. Vorliegend ging der Streit um eine Piratenflagge, die durch einen grinsenden Schädel mit Augenklappe eindeutig als ...