Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
27.10.2011

Pirates of the Caribbean in Chemnitz - Die Entscheidung

Das anbringen einer Kinderpiratenflagge (die Tochter der Mieterin mochte den Film Pirates of the Caribbean) als Sichtschutz für ein Fenster ist zulässig. Vorliegend ging der Streit um eine Piratenflagge, die durch einen grinsenden Schädel mit Augenklappe eindeutig als ...