Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
18.02.2013

Pilotenstreik ist ein außergewöhnlicher Umstand

Ein den Betrieb beeinträchtigenden Streik der Piloten stellt einen "außergewöhnlichen Umstand" i. S. v. Art. 5 VO (EG) Nr. 261/2004 dar. ...