Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2014

Pilotenstreik als außergewöhnlicher Umstand?

Will eine Fluggesellschaft einen Pilotenstreik als außergewöhnlicher Umstand i.S.d. Art. 5 III VO 261/2004/EG eingeordnet wissen, so ist konkret darzulegen, welche Maßnahmen von der Gesellschaft zur Vermeidung der Annullierung durchgeführt worden bzw. warum ...