Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2014

Pflichten des Betreuers und der Aufgabenbereich Vermögensangelegenheiten

Ein Betreuer, der für den Aufgabenkreis "Vermögensangelegenheiten" eingesetzt ist, verletzt seine Pflichten, wenn er es unterlässt, vor Abschluss des notariellen Grundstückskaufvertrages für den Betreuten zu überprüfen, ob durch die Veräußerung von Teilstücken der Grundbesitz des Betreuten die ...