Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2014

Pflicht zur Einsicht in Reparaturhistorie bei Gebrauchtwagen?

Ein Gebrauchtwagenhändler ist nicht verpflichtet, sich vor dem Weiterverkauf eines Gebrauchtwagens Kenntnis von einer beim Hersteller geführten Reparaturhistorie des Fahrzeugs zu verschaffen, wenn keine konkreten Anhaltspunkte, die für das Vorliegen von Unfallschäden sprechen, vorliegen. ...