Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
14.07.2017

Pfändbarkeit von Pflichtteilsansprüchen

Sonstige Einkünfte, die kein Erwerbseinkommen sind, können nur für unpfändbar erklärt werden, soweit dies erforderlich ist, damit dem Schuldner ein unpfändbares Einkommen in Höhe der von § 850c Abs. 1, 2a ZPO bestimmten Grundbeträge verbleibt. ...