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01.10.2012
Personalakte
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber in seiner Entscheidung über den Inhalt von Personalakten frei. Es besteht auch kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung von Dokumenten aus der Personalakte (ArbG Frankfurt - Az 9 Ca 6822/03). Dies gilt jedoch nur dann, ...