Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2012

Parkverstoß - muss der Halter ran?

Wurde auf einem entgeltlichen Parkplatz ein Parkverstoß begangen, so besteht keine Verpflichtung des Halters, für diese Kosten einzustehen. Er ist auch nicht dazu verpflichtet, an einen Dritten Auskunft über den Fahrer seines Kfz an einem ...