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18.06.2014
Parkscheibe auf dem Lenkholm abgelegt - Ordnungswidrigkeit
Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer auf dem Holm seines Lenkrads die Parkscheibe angebracht. Diese war von vorne nicht abzulesen, lediglich schräg seitlich. Daher erhielt der Autofahrer ein Knöllchen. Das AG Wesel bestätigte dies, die eingeschränkte Lesbarkeit der ...