Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
18.06.2014

Parkscheibe auf dem Lenkholm abgelegt - Ordnungswidrigkeit

Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer auf dem Holm seines Lenkrads die Parkscheibe angebracht. Diese war von vorne nicht abzulesen, lediglich schräg seitlich. Daher erhielt der Autofahrer ein Knöllchen. Das AG Wesel bestätigte dies, die eingeschränkte Lesbarkeit der ...