Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
15.12.2016

Parkscheibe - auch im Seitenfenster zulässig!

Vorliegend war die Parkscheibe im Seitenfenster (Fahrerseite) angebracht, was durchaus für § 13 Abs. 2 Nr. 2 StVO ("gut lesbar") ausreichen kann. Die Sicht auf die Scheibe war jedoch durch ein an der Seite des Fahrzeugs sich befindendes ...