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02.03.2015
Parken und Verkehrsrecht
Der Begriff des Parkens ist gesetzlich im § 12 StVO Abs. 2 definiert. Demnach handelt es sich dann um Parken, wenn ein Fahrzeug länger als drei Minuten hält oder aber der Fahrer das Fahrzeug verläßt. Auch wie und wo geparkt werden darf, ist umfangreich im § 12 Abs. 3-6 StVO geregelt. Wer parkt, soll dies u.a. platzsparend durchführen und grundsätzlich den rechten Seitenstreifen verwenden. Hierzu gehören auch entlang der ...