Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
24.09.2014

Parken eines Kfz auf mobiler Plattform mit überstehender Anhängerkupplung

Die Haftung nach § 7 I StVG umfasst alle durch den Kfz-Verkehr beeinflussten Schadensabläufe. Auch von einem Kfz, das nicht auf einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßenfläche, sondern auf einem privaten Gelände abgestellt ist, können je nach seinem Standort ...