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24.09.2014
Parken eines Kfz auf mobiler Plattform mit überstehender Anhängerkupplung
Die Haftung nach § 7 I StVG umfasst alle durch den Kfz-Verkehr beeinflussten Schadensabläufe. Auch von einem Kfz, das nicht auf einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßenfläche, sondern auf einem privaten Gelände abgestellt ist, können je nach seinem Standort ...