Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.06.2014

Ordnungswidrigkeitenverfahren: Annahme der Beharrlichkeit bei mehreren Vorahndungen

Bei der Bewertung eines mit einem Fahrverbot zu ahndenden Pflichtenverstoßes als 'beharrlich' im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG darf das Tatgericht wegen der noch verwertbaren Vorahndungen des Betroffenen grundsätzlich von der Richtigkeit der Eintragungen ...