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01.07.2011
Ordnungswidrigkeit
Ordnungswidrigkeiten sind im allgemeinen Taten von minderschwerem Unrechtsgehalt. Die im Gesetz angedrohte Rechtsfolge gibt die Unterscheidung zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit vor: Ist vom Gesetzgeber eine Geldbuße vorgesehen, so liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Ist hingegen ...