Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.07.2011

Ordnungswidrigkeit

Ordnungswidrigkeiten sind im allgemeinen Taten von minderschwerem Unrechtsgehalt. Die im Gesetz angedrohte Rechtsfolge gibt die Unterscheidung zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit vor: Ist vom Gesetzgeber eine Geldbuße vorgesehen, so liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Ist hingegen ...