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19.02.2015
Ordentliche Kündigung wegen Mietrückständen - Umdeutung möglich?
Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter das Mietverhältnis wegen Mietrückständen ordentlich gekündigt. Die Mietrückstände ergaben sich aus unvollständigen Mietzahlungen. Das mit der Sache befasste Amtsgericht hatte die ordentliche Kündigung für unwirksam gehalten, weil die ...