Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
19.02.2015

Ordentliche Kündigung wegen Mietrückständen - Umdeutung möglich?

Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter das Mietverhältnis wegen Mietrückständen ordentlich gekündigt. Die Mietrückstände ergaben sich aus unvollständigen Mietzahlungen. Das mit der Sache befasste Amtsgericht hatte die ordentliche Kündigung für unwirksam gehalten, weil die ...