Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2011

One-Night-Stand und die Folgen

Ein Kind, das aus einer ungewollten Schwangerschaft hervorgeht, hat seinen leiblichen Eltern gegenüber dieselben Rechte wie ein geplantes Kind. Nichts anderes gilt bei einer Schwangerschaft nach einem so genannten One-Night-Stand, selbst dann, wenn die Mutter dem Vater der Wahrheit zuwider angegeben hatte, sie wende Verhütungsmittel an. ...